Berechnet den Termin für die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 235 SGB VI) nach Eingabe des Geburtsdatums.

Besonderheiten auf Grund Vertrauensschutzregelungen werden in der Berechnung nicht berücksichtigt, ebensowenig wie Rente für langjährig Versicherte.

 
 

 


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